INFORMATIONEN ÜBER DIE ÄNDERUNG
IN BEZUG AUF DEN ERWERB DER STAATSBÜRGERSCHAFT DURCH AUSSERGEWÖHNLICHE MITTELIn der Türkei trat am 07.12.2018 die Verordnung über den außergewöhnlichen Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft mit einer Immobilie im Wert von 250.000 USD, die von ausländischen Staatsbürgern erworben wurde, in Kraft.
Die Kriterien für die Beantragung des Erwerbs der Staatsbürgerschaft durch außergewöhnliche Mittel lauten wie folgt:
- Vermerk, dass die Immobilie in den Aufzeichnungen der Eigentumsurkunde drei Jahre lang nicht verkauft wird, Der
- vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel festgelegte Wert der Immobilie muss mindestens 250.000 USD oder den Gegenwert in ausländischer Währung/türkischer Lira betragen.
ZUR ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DES TÜRKISCHEN STAATSBÜRGERSCHAFTSGESETZES; Die Formulierung "250.000" im zweiten Absatz von Artikel 20 der Verordnung zur Durchführung des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes, die durch den Beschluss des Ministerrats vom 11.2.2010 in Kraft getreten ist und die Nummer 2010/139 trägt, wurde in "400.000" geändert.
In diesem Zusammenhang tritt diese am 12. Mai 2022 veröffentlichte Änderung 1 Monat später (Stand 12. Juni 2022) in Kraft und der Wert der Immobilie muss mindestens 400.000 USD betragen.
Organisiert von,
Av. Arzu Sultan CAN